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Griechenland Golden Visa

Plan B mit AuflageInvestition

Foto: A.Savin, CC BY-SA 3.0

Plan B mit Auflage: Kurze, planbare Besuche

Kein Mindestaufenthalt. Zur Verlängerung ist alle 5 Jahre ein Biometrie-Termin in Griechenland nötig. Ab mehr als 183 Tagen pro Jahr steuerlich ansässig.

Der Status verlangt Anwesenheit in kleinen Dosen: wenige Tage pro Jahr bis etwa 30 Tage pro Jahr, ein Besuch alle 6 Monate bis alle 5 Jahre, ein Termin zur Verlängerung oder eine Höchstdauer der Abwesenheit. Als Plan B machbar, wenn du diese Termine verlässlich einhältst.

Mindestbetrag
800.000 EUR (Attika, Thessaloniki, Mykonos, Santorini, Inseln über 3.100 Einwohner); 400.000 EUR im übrigen Land; 250.000 EUR bei Umnutzung oder Restaurierung denkmalgeschützter Gebäude; Fonds ab 350.000 EUR
Nachweis
Investieren oder beitragen
Steuern
Non-Dom-Regime: bei 500.000 EUR Investition pauschal 100.000 EUR pro Jahr auf das Welteinkommen, bis zu 15 Jahre.
Hinweis
Bei den 400.000- und 800.000-EUR-Stufen zählt nur eine einzelne Immobilie (keine Zusammenlegung), mindestens 120 m² für Bestandsbauten. Keine Kurzzeitvermietung.

Quellenstand

Geprüft am 14.10.2026 anhand aktueller Quellen. Die Angaben stammen überwiegend aus Fachportalen und Beratern, nicht aus dem amtlichen Gesetzestext.

Noch offen:

  • Schwellen und Einzelimmobilien-Regel auf dem griechischen Migrationsportal bestätigen.

Quellen:

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Details und Quellenstand