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VAE Golden Visa

Plan-B-tauglichInvestition

Foto: Robert Bock, CC0

Plan-B-tauglich: Keine Anwesenheitspflicht

Kein Mindestaufenthalt.

Du musst nicht im Land sein, um den Status zu behalten. Höchstens einmalige Formalitäten (z. B. Biometrie, Kartenabholung).

Das Golden Visa der VAE gilt 10 Jahre und ist über Immobilien ab 2 Mio. AED (ca. 545.000 USD) zugänglich. Es verlangt keine Mindestanwesenheit und lässt dich länger als 6 Monate am Stück abwesend sein. Es begründet auch keine steuerliche Ansässigkeit.

Mindestbetrag
ab ca. 545.000 USD (2 Mio. AED) in Immobilie oder Unternehmen/Fonds (2 Jahre gebunden)
Nachweis
Investieren oder beitragen
Gültigkeit und Verlängerung
Visum 5 bis 10 Jahre gültig.
Steuern
Keine Einkommen-, Vermögen-, Erbschaft- oder Kapitalertragsteuer. Vorteile greifen nur bei Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Heimatland.
Hinweis
Visum gilt 10 Jahre. Die Immobilie kann laut Quellen für die Visadauer gesperrt sein. Die Steuervorteile der VAE greifen nur bei steuerlicher Ansässigkeit.

Für wen es passt

  • Du willst einen langen Aufenthaltstitel ohne Anwesenheitspflicht.
  • Du investierst ohnehin in Immobilien in Dubai oder den VAE.

Für wen es nicht passt

  • Du willst keine Kapitalbindung in Immobilien.
  • Du erwartest steuerliche Vorteile ohne dich ansässig zu machen: Diese greifen nur bei Ansässigkeit.

Ablauf

  1. Immobilie(n) im Wert von mindestens 2 Mio. AED gemäß Wertermittlung der Dubai Land Department.
  2. Eigentumsnachweis oder Letter, Pass, Foto und Krankenversicherung.
  3. Antrag über das zuständige Portal, bei Finanzierung mit Bankbescheinigung (NOC) einer VAE-Bank.
  4. Einreisegenehmigung, dann Visum, Emirates ID und medizinische Untersuchung.
  5. Bearbeitung typischerweise 5 bis 15 Arbeitstage.

Der Ablauf ist aus mehreren Quellen zusammengesetzt. Das 50-%-Anzahlungs-Kriterium wurde laut Quellen im Februar 2026 gestrichen.

Kosten im Überblick

Mindestwert Immobilie2 Mio. AED (ca. 545.000 USD)
Staatliche Gebührenlaut Quellen zwischen ca. 3.500 und 10.140 AED
Bewertung, Agentnicht beziffert

Beträge ohne Gewähr, laut den genannten Quellen. Rechne Anwalt, Übersetzung, Beglaubigung und Bankgebühren ein.

Fallstricke

  • Haltedauer: Laut Quellen kann die Immobilie für die gesamte Visadauer mit einer Sperre belegt werden. Klär das beim DLD.
  • Finanzierung: Nur Banken mit VAE-Lizenz werden akzeptiert.
  • Wer bereits im Land ist, muss die bestehende Aufenthaltserlaubnis kündigen.
  • Die Steuervorteile der VAE greifen nur bei steuerlicher Ansässigkeit und bei vorhandenem Doppelbesteuerungsabkommen.

Anwesenheit im Detail

Keine Mindestaufenthaltsdauer. Golden-Visa-Inhaber sind von der 6-Monate-Abwesenheitsgrenze ausgenommen, die für andere Aufenthaltstitel gilt.

Steuern

Das Visum begründet keine steuerliche Ansässigkeit. Diese hängt von der tatsächlichen Anwesenheit ab (u. a. 183 Tage oder 90 Tage mit festem Wohnsitz und Tätigkeit).

Häufige Fragen

Muss ich in den VAE leben?

Nein. Das Golden Visa verlangt keine Mindestanwesenheit.

Kann ich die Immobilie verkaufen?

Laut Quellen ist sie mit einer Sperre belegt, solange das Visum gilt. Bestätige das beim DLD.

Quellenstand

Bestandsangabe unserer bisherigen Programmseiten. Noch nicht gegen aktuelle Quellen geprüft.

Quellen:

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