St. Kitts & Nevis
Staatsbürgerschaft · Investition
ca. 6 Tage pro Jahr (30 Tage in 5 Jahren)
ab 250.000 USD (Beitrag in den Nachhaltigkeitsfonds SISC oder Immobilie)
Details und QuellenstandFoto: Robert Bock, CC0
Kein Mindestaufenthalt.
0 Tage
Du musst nicht im Land sein, um den Status zu behalten. Höchstens einmalige Formalitäten (z. B. Biometrie, Kartenabholung).
Das Golden Visa der VAE gilt 10 Jahre und ist über Immobilien ab 2 Mio. AED (ca. 545.000 USD) zugänglich. Es verlangt keine Mindestanwesenheit und lässt dich länger als 6 Monate am Stück abwesend sein. Es begründet auch keine steuerliche Ansässigkeit.
Der Ablauf ist aus mehreren Quellen zusammengesetzt. Das 50-%-Anzahlungs-Kriterium wurde laut Quellen im Februar 2026 gestrichen.
| Mindestwert Immobilie | 2 Mio. AED (ca. 545.000 USD) |
|---|---|
| Staatliche Gebühren | laut Quellen zwischen ca. 3.500 und 10.140 AED |
| Bewertung, Agent | nicht beziffert |
Beträge ohne Gewähr, laut den genannten Quellen. Rechne Anwalt, Übersetzung, Beglaubigung und Bankgebühren ein.
Keine Mindestaufenthaltsdauer. Golden-Visa-Inhaber sind von der 6-Monate-Abwesenheitsgrenze ausgenommen, die für andere Aufenthaltstitel gilt.
Das Visum begründet keine steuerliche Ansässigkeit. Diese hängt von der tatsächlichen Anwesenheit ab (u. a. 183 Tage oder 90 Tage mit festem Wohnsitz und Tätigkeit).
Nein. Das Golden Visa verlangt keine Mindestanwesenheit.
Laut Quellen ist sie mit einer Sperre belegt, solange das Visum gilt. Bestätige das beim DLD.
Bestandsangabe unserer bisherigen Programmseiten. Noch nicht gegen aktuelle Quellen geprüft.
Quellen:
Staatsbürgerschaft · Investition
ca. 6 Tage pro Jahr (30 Tage in 5 Jahren)
ab 250.000 USD (Beitrag in den Nachhaltigkeitsfonds SISC oder Immobilie)
Details und QuellenstandStaatsbürgerschaft · Investition
ca. 6 Tage pro Jahr (30 Tage in 5 Jahren)
ab 200.000 USD (Entwicklungsfonds); Unternehmensinvestition ab 400.000 USD
Details und QuellenstandStaatsbürgerschaft · Investition
ca. 6 Tage pro Jahr (30 Tage in 5 Jahren)
ab 200.000 USD
Details und Quellenstand